In jeder Pfadfindergruppe gibt es einen Elternrat, der die Vereinsorgane der Gruppe stellt. Die Aufgaben der Elternräte sind vielfältig: so sorgen sie für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ ; sie Vertreten die Gruppe nach außen ; sie vertreten die Rechte und Wünsche der Eltern ; ihnen obliegt die Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Gruppenräume. Weiters ist der Elternrat für die Durchführung von Vereinsrechtlichen Angelegenheiten und dem Umgang mit den Behörden zuständig.